Liebes Expertenforum,
wir stellen eine Aushilfe ein. Im ersten Monat (September) wäre aufgrund des Studiums der Werkstudentenstatus möglich. Aufgrund der Semesterferien arbeitet die Person im betreffenden Monat Vollzeit. Ab dem zweiten Monat ist die Person keine Student mehr und wird Vollzeit arbeiten und voll SV-pflichtig gemeldet. Ist es überhaupt möglich, diese Person für den September als Werkstudent (trotz Überschreitung 20 Stunden) zu melden oder muss direkt sv-pflichtig gemeldet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Frau Krumsiek