Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Werkstudent mit Vollzeit

    Liebes Expertenforum,


    wir stellen eine Aushilfe ein. Im ersten Monat (September) wäre aufgrund des Studiums der Werkstudentenstatus möglich. Aufgrund der Semesterferien arbeitet die Person im betreffenden Monat Vollzeit. Ab dem zweiten Monat ist die Person keine Student mehr und wird Vollzeit arbeiten und voll SV-pflichtig gemeldet. Ist es überhaupt möglich, diese Person für den September als Werkstudent (trotz Überschreitung 20 Stunden) zu melden oder muss direkt sv-pflichtig gemeldet werden?


    Mit freundlichen Grüßen

    Frau Krumsiek

  • 02
    RE: Werkstudent mit Vollzeit

    Hallo Frau Krumsiek,

    sofern Studierende monatlich mehr als 603,00 € verdienen und die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt, gehören sie vom Erscheinungsbild nicht mehr zu den Werkstudenten, sondern zu den abhängig beschäftigten Arbeitnehmern.
     
    Daher unterliegt die Beschäftigung - alternativlos - der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht.
     
    Dies gilt auch, sofern die Beschäftigung in Vollzeit während der Semesterferien beginnt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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