Wir haben einen Werkstudenten, mit 3. Studienfächer - in 2 Studienfächer befindet er sich im 26. Fachsemester und in einem im 20. Fachsemester.
Kann er dann noch als Werkstudent beschäftigt werden ?
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Wir haben einen Werkstudenten, mit 3. Studienfächer - in 2 Studienfächer befindet er sich im 26. Fachsemester und in einem im 20. Fachsemester.
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Hallo Kim Schäfer,
bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten mit einer ungewöhnlich langen Studiendauer ist von der widerlegbaren Vermutung auszugehen, dass bei einer Studienzeit von bis zu 25 Fachsemestern - je Studiengang – das Studium (noch) im Vordergrund steht und aus diesem Grund, die für beschäftigte Studenten maßgebenden versicherungsrechtlichen Regelungen anzuwenden sind. Fachsemester dokumentieren hierbei die Zeiten des aktuell betriebenen Studiengangs.
Da sich in Ihrem Sachverhalt der Student in 2 Studienfächern bereits im 26. Fachsemester befindet, sind nach unserer Auffassung die Regelungen des Werkstudentenprivilegs nicht mehr anwendbar.
Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, unter Vorlage der entsprechenden Nachweise eine verbindliche Klärung durch die zuständige Krankenkasse vornehmen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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