Hallo Expertenteam, ein Werkstudent macht im Herbst ein Urlaubssemester. Er will weiterhin bei uns arbeiten (20 Stunden/Woche). Behält der Werkstudent während des Urlaubssemesters das Werkstudentenprivileg in der Sozialversicherung? Danke für die Unterstützung.
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Werkstudent im Urlaubssemester
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RE: Werkstudent im Urlaubssemester
Hallo PertersenC,
Studenten, die für ein Semester vom Studium beurlaubt werden, sind zwar weiterhin eingeschrieben, nehmen aber in dieser Zeit nicht am Studienbetrieb teil. Wird während der Dauer der Beurlaubung eine Beschäftigung ausgeübt, ist davon auszugehen, dass das Erscheinungsbild eines ordentlichen Studierenden nicht gegeben ist und demzufolge das Werkstudentenprivileg keine Anwendung findet.
Beschäftigungen die während eines Urlaubssemesters mit einem monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603,00 €) ausgeübt werden, unterliegen in dieser Zeit daher der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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