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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Werkstudent an vorlesungsfreien Tagen

    Guten Morgen,

    ein Werkstudent möchte an seinen vorlesungsfreien Tagen in der Pfingstwoche mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ist es möglich, zusätzlich zu der vorlesungsfreien zeit zwischen den Semestern an den vorlesungsfreien Tagen z.B. zu Pfingsten oder zwischen Weihnachten und Silvester mehr als 20 Stunden in der Woche zu arbeiten?

     

  • 02
    RE: Werkstudent an vorlesungsfreien Tagen

    Hallo Arbeitgeberonline,

    Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, gehören ihrem Erscheinungsbild nach grundsätzlich zu den Studenten und nicht zu den Arbeitnehmern. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung.
     
    Wird eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden lediglich in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet, und nach dem Ende der Semesterferien wieder auf eine Wochenarbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden zurückgeführt, so bleibt auch für diese Zeit das studentische Erscheinungsbild erhalten, sodass in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs anzunehmen ist.
     
    Vorlesungsfreie Zeit sind nur die offiziellen Semesterferien der Universitäten und Hochschulen. Die Semesterferien sind die Zeiten am Ende eines Semesters bis zum Beginn des neuen Semesters, in der regelmäßig keine Lehrveranstaltungen stattfinden.
     
    Andere Zeiten während der Vorlesungszeiten des Studiums ohne tatsächliche Lehrveranstaltungen z. B. an Pfingsten oder zwischen Weihnachten und Silvester („Weihnachtsferien“) werden den vorlesungsfreien Zeiten nicht zugerechnet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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