Liebes Expertenteam,
wir haben einen Mitarbeiter, der Immatrikuliert ist.
In seiner Arbeitserlaubnis geht folgende Aufführung hervor:
"Die Aufenthaltserlaubnis gilt nur zur Durchführung des Studiums in der Fachrichtung ........ Selbstständige Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt. Ausübung einer Beschäftigung, die 140 ganze bzw. 280 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie studentische Nebentätigkeiten sind erlaubt.
Bei Übernahme des Personalfalles habe ich festgestellt, dass der Mitarbeiter als normal SVpflichtiger Mitarbeiter geschlüsselt ist und nicht wie ein regulärer Werkstudent.
Hat die eine Auswirkung, so dass der Werkstudentenstatus nicht mehr gegeben ist?
Vereinzelt hat der Mitarbeiter auch über 20 Std. in der Woche gearbeitet, wiederum im Monat selbst gesehen die SollArbeitszeit nicht überschritten. Die Überschreitung war nicht in der Vorlesungsfreien Zeit.
Wie ist hier zu handeln, wenn tatsächlich die reine wöchentliche Arbeitszeit zu fokusieren ist und nicht die monatliche Sollarbeitszeit? Grundsätzlich ist der Werkstudentenstatus dann nicht mehr erfüllt und der MA dürfte im Zusammehand der Arbeitserlaubnis nicht mehr arbeiten?
Vorab besten Dank.