Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage und hoffe, Sie können mir hierzu weiterhelfen.
Bei uns wird seit dem 15.09.2026 ein Student beschäftigt. Beschäftigungsumfang: 20,00 Stunden an 4 Tagen die Woche mit einem monatlichen Entgelt von 2.600,00 Euro. Er hat bei uns vorher im Zeitraum von 01.06.2026 bis 31.08.2026 ein freiwilliges Praktikum absolviert. Weiterhin ist er seit 01.06.2025 geringfügig, mit durchschnittlich ca. 5 Stunden die Woche in einer Gaststätte tätig. Diese Tätigkeit übt er unbefristet aus.
Es stellt sich nun die Frage, ob und wie ggf. die 26 Wochen Regelung Anwendung finden könnte bzw. ob diese Aufgrund der unbefristeten Tätigkeit seit Juni 2025 keine Anwendung finden kann.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen