Hallo Expertenteam,
folgender Fall:
Wir haben einen Mitarbeiter in einem Minijob beschäftigt. Daneben ist er in einem weiteren Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig als Werkstudent beschäftigt.
Für sechs Monate wird er nun bei uns ebenfalls als Werkstudent eingestellt.
Zu prüfen ist nun, ob für diesen Zeitraum das Werkstudentenprivileg (für beide Arbeitgeber) gilt.
Mir ist bekannt, dass hierfür, beide Tätigkeiten zusammengerechnet, maximal durchschnittlich 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit und bis zu 40 Wochenstunden während der Semesterferien gearbeitet werden kann. Unklar ist mir noch, ob auch die am Wochenende geleistete Arbeitszeit zusätzlich zu diesen Zeiten geleistet werden kann und ob für die Beurteilung dieser Zeiten (nur) exakt auf die sechs Monate abzustellen ist, an denen bei beiden Arbeitgebern das Werkstudentenverhältnis besteht.
Nach Ablauf dieser sechs Monate soll der Mitarbeiter wieder, wie schon zuvor, bei uns als Minijob weiterbeschäftigt werden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!