Hallo AOK,
Wir haben einen Werkstdenten.
5 Tage Woche von Montag bis Freitag.
Am Donnerstag ist Feiertag und am Freitag hat er Urlaub.
Darf er an den Tagen Montag bis Mittwoch seine 20 Stunden arbeiten? Vielen Dank
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Am Donnerstag ist Feiertag und am Freitag hat er Urlaub.
Darf er an den Tagen Montag bis Mittwoch seine 20 Stunden arbeiten? Vielen Dank
Guten Tag,
Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, gehören ihrem Erscheinungsbild nach grundsätzlich zu den Studenten und nicht zu den Arbeitnehmern. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung.
Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage, sind bei der Beurteilung der 20-Stunden-Grenze ebenfalls entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, dass an diesen Tagen tatsächlich nicht gearbeitet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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