Wir haben einen Beschäftigten, welcher in 2025 bis zum 18.06.2025 Krankengeld bezogen hat. Danach wurde vom Zeitraum 19.06.2025 bis zum 07.07.2025 Urlaub und erkrankte erneut. Wir haben dann Lohnfortzahlung bis zum 18.08.2025 gezahlt.
Unsicherheit besteht darin, welche DEÜV-Meldungen gemacht werden müssen. Unser Programm hat hier noch keine Meldung produziert. Eine 51 Meldung kann ja erst ab einer Unterbrechung von 1 "Kalendermonat" gemacht werden.