Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Weiterbeschäftigung während Mutterschutz vor Geburt

    Hallo liebes Expertenteam,

    eine Mitarbeiterin möchte auf ihren Wunsch hin während ihres Mutterschutzes vor Geburt noch ein paar Tage länger arbeiten. Offiziell würde der Mutterschutz am 29.04.2026 beginnen. Jetzt soll das Beginndatum auf den 09.05.2026 verschoben werden.

    Müssen wir als Arbeitgeber in dieser Zeit Entgelt leisten oder erhält die MA trotz Weiterbeschäftigung während ihres Mutterschutz nur den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

    Vielen Dank für die Unterstützung!

    Viele Grüße

    HRPayroll

  • 02
    RE: Weiterbeschäftigung während Mutterschutz vor Geburt

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
      
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde. Wir haben Ihre Anfrage daher in die Rubrik „Arbeitsrecht“ verschoben, so dass Sie eine Antwort aus dem Bereich Arbeitsrecht erhalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Weiterbeschäftigung während Mutterschutz vor Geburt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Arbeitnehmerin kann sich während der Schutzfrist vor der Entbindung ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereiterklären (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Erbringt sie tatsächlich ihre Arbeitsleistung, hat sie auch Anspruch auf Zahlung der Vergütung und nicht auf Mutterschutzlohn oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Das heißt, Sie müssten der Mitarbeiterin die „normale“ Vergütung zahlen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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