Hallo liebes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin möchte auf ihren Wunsch hin während ihres Mutterschutzes vor Geburt noch ein paar Tage länger arbeiten. Offiziell würde der Mutterschutz am 29.04.2026 beginnen. Jetzt soll das Beginndatum auf den 09.05.2026 verschoben werden.
Müssen wir als Arbeitgeber in dieser Zeit Entgelt leisten oder erhält die MA trotz Weiterbeschäftigung während ihres Mutterschutz nur den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Vielen Dank für die Unterstützung!
Viele Grüße
HRPayroll