Guten Tag,
wie ist ein Beschäftigter zu schlüsseln, wenn dieser die Vollrente aufgrund langjähriger Beschäftigung in Anspruch genommen hat, wenn dieser zuvor freiwillig gesetzlich versichert war und damit auch einen Zuschuss zur KV und PV erhalten hat?
Muss dieser dann mit der 3 1 1 1 und Personengruppe 120 geschlüsselt werden oder weiterhin mit der 0 1 1 1 und Personengruppe 120?
Vielen lieben Dank!