Guten Tag, ein Arbeitnehmer (geboren im Okt. 1966) bezieht ab 01.10.2026 eine Altersrente von seiner Ärzteversorgung (Befreiung von der DRV liegt vor), arbeitet aber voll weiter. Mit Rentenbeginn nimmt das Versorgungswerk keine Rentenversicherungsbeiträge mehr an. Die gesetzliche Regelaltersgrenze beträgt jedoch 67 Jahre. Ist es richtig, dass der Arbeitnehmer ab 01.10.2026 wieder Rentenversicherungsbeiträge zur DRV bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu entrichten hat? Ist die Anmeldung zur Sozialversicherung wie folgt vorzunehmen?: Personengruppenschlüssel 101
Beitragsgruppenschlüssel 0110 (private KV/PV)
Oder gibt es etwas anderes zu beachten?
Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen