Guten Tag Expertenteam,
ein Arbeitnehmer, 64 Jahre alt, seit 01.01.2023 freiwillig gesetzlich versichert in der KV/PV, bezieht ab 01.07.2026 Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Er bleibt weiterhin bei uns sozialversicherungspflichtig beschäftigt in Teilzeitarbeit. Aufgrund der reduzierten Arbeitszeit wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze ab 01.07.2026 nicht mehr überschritten und es tritt wieder gesetzliche KV/PV-Pflicht ein. Wir würden die Beitragsgruppe 3111 und die Personengruppe 120 in unserer Abrechnungssoftware einstellen. Ist das korrekt oder gibt es wegen der zuvor freiwillig gesetzlichen KV/PV etwas zu beachten?
Vielen Dank für Ihre Antwort!