Expertenforum

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  • 01
    Weiterbeschäftigung ohne Arbeitsentgelt aufgrund von finanzieller Engpasssituation

    Hallo,

    ich habe folgendes Anliegen:

    Mein Client war ab dem 1.1.22 beschäftigt. In der Zeit vom 1.9. bis 31.12.23 hat mein Client auf das Gehalt verzichtet und mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass die ausstehenden Gehaltszahlungen als zinsloses Darlehen bis zum 31.12.2027 zurückgezahlt werden können. Unwissentlich wurde der Client für die "gehaltsfreie" Zeit vom Arbeitgeber bei der AOK abgemeldet und ab 01.01.24 wieder angemeldet.

    Besteht für den Zeitraum der Arbeitsleistung ohne Entgelt weiter Sozialversicherungspflicht? Ein durchgängiger Arbeitsvertrag bestand.

    Die Gehaltszahlungen für den Zeitraum sind bis heute noch nicht gezahlt worden.

  • 02
    RE: Weiterbeschäftigung ohne Arbeitsentgelt aufgrund von finanzieller Engpasssituation

    Hallo FHaas,
     
    ungeachtet der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gilt in der Sozialversicherung folgendes:
     
    Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung ist dann anzunehmen, wenn die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird und die Arbeitsleistung durch Zahlung eines angemessen (d. h. grds. eines tariflichen oder ortsüblichen) Arbeitsentgelts vergütet wird. 
     
    Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV gilt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.
     
    Sofern eine Arbeitsunterbrechung „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat.
     
    Da in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt diese Voraussetzungen unter Berücksichtigung der Monatsfrist seit dem 30.09.2023 nicht mehr vorlagen, bestand ab diesem Zeitpunkt kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung mehr.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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