Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Mein Client war ab dem 1.1.22 beschäftigt. In der Zeit vom 1.9. bis 31.12.23 hat mein Client auf das Gehalt verzichtet und mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass die ausstehenden Gehaltszahlungen als zinsloses Darlehen bis zum 31.12.2027 zurückgezahlt werden können. Unwissentlich wurde der Client für die "gehaltsfreie" Zeit vom Arbeitgeber bei der AOK abgemeldet und ab 01.01.24 wieder angemeldet.
Besteht für den Zeitraum der Arbeitsleistung ohne Entgelt weiter Sozialversicherungspflicht? Ein durchgängiger Arbeitsvertrag bestand.
Die Gehaltszahlungen für den Zeitraum sind bis heute noch nicht gezahlt worden.