Sehr geehrte Damen und Herren,
Eine Arbeitnehmerin war bis zum Beginn des Mutterschutzes sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Anschließend befindet sie sich in Elternzeit. Ab Juni arbeitet sie beim selben Arbeitgeber geringfügig. Im November erhält sie Weihnachtsgeld, dessen Anspruch sich auf ihre frühere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bezieht. Welchem Entgeltabrechnungszeitraum ist die Zahlung sozialversicherungsrechtlich zuzuordnen? Ist sie dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen oder muss sie wegen des Anspruchs aus der früheren Beschäftigungsphase dieser Phase zugeordnet beziehungsweise aufgeteilt werden? Ändert sich die Beurteilung, wenn das ursprüngliche Arbeitsverhältnis während der Elternzeit fortbesteht und ruht?
Vielen lieben Dank für die Rückmeldung.