Liebes Expertenteam,
ich benötige Ihre Unterstützung.
Ein Mitarbeiter war Mehrfachbeschäftigt. Er teilte uns jetzt im August 2026 mit, dass die Mehrfachbeschäftigung seit Juli 2025 nicht mehr besteht.
Er war bis zum 31.12.25 freiwillig gesetzlich versichert. Ab 01.01.26 ist er gesetzlich versichert weil er die JAEG von 77.400 Euro nicht überschritten hat.
Mit dem Wegfall der Mehrfachbeschäftigung muss ja eine neue Hochrechnung auf 12 Monate ohne Mehrfachbezug durchgeführt werden. Die Hochrechnung ergibt eine Unterschreitung der JAEG für das Jahr 2025 (73.800 Euro). Der Mitarbeiter wird somit ab Juli sofort KV pflichtig.
Dadurch ist nun eine Nachforderung der Beiträge für den AN und AG für Juli bis Dezember 2025 entstanden. Trägt der AN hier die angefallenen Beiträge in voller Höhe oder gilt hier der § 28g SGB IV? Den AG trifft aber keiner Verschulden, sondern der Arbeitnehmer hat die Mitteilung erst jetzt dem AG gemacht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.