Hallo,
folgender Sachverhalt:
- Ein Unternehmen nimmt den Betrieb auf und stellt zum 01.10. Mitarbeiter ein.
- Ein Mitarbeiter (Start 01.10.) legt Nachweise der GKV und PKV vor, die GKV endet zum 15.10., der Übertritt in die PKV beginnt zum 16.10.
- Beide Kassen gingen scheinbar von einem anderen Beschäftigungsverhältnis aus / Studium (?) aus, welches zum 15.10. endete
- Der Mitarbeiter verdient über der KV BBG
- Scheinbar wusste keine der Krankenkassen von dem neuen Anstellungsverhältnis zum 01.10. (nur so erkläre ich mir den Sachverhalt)
Die Frage: Während sich die Krankenkassen selbst nun mit dem Fall befassen und grübeln – wie wird die Lohnabrechnung durchgeführt bzw welche Annahme treffen wir? Beginnt der private Versicherungssschutz früher (01.10.) oder später (01.11.)?