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  • 01
    Wechsel zur PKV innerhalb des Monats

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    - Ein Unternehmen nimmt den Betrieb auf und stellt zum 01.10. Mitarbeiter ein.

    - Ein Mitarbeiter (Start 01.10.) legt Nachweise der GKV und PKV vor, die GKV endet zum 15.10., der Übertritt in die PKV beginnt zum 16.10.

    - Beide Kassen gingen scheinbar von einem anderen Beschäftigungsverhältnis aus / Studium (?) aus, welches zum 15.10. endete

    - Der Mitarbeiter verdient über der KV BBG

    - Scheinbar wusste keine der Krankenkassen von dem neuen Anstellungsverhältnis zum 01.10. (nur so erkläre ich mir den Sachverhalt)


    Die Frage: Während sich die Krankenkassen selbst nun mit dem Fall befassen und grübeln – wie wird die Lohnabrechnung durchgeführt bzw welche Annahme treffen wir? Beginnt der private Versicherungssschutz früher (01.10.) oder später (01.11.)?

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