Guten Tag
wir haben einen kurzfr. Beschäftigen auf Steuerklasse. Der MA ist arbeitslos ohne Leistungsbezug und verdient weit unter 603,00 €. Zur Zeit arbeitet er auf Steuerklasse 1 bei uns.
Er führt momentan Bewerbungsgespräche. Bei Erfolg fällt die Steuerkl. 1 bei uns weg. Kann ich dann auf pauschal Besteuerung wechseln ab dem Monat wo er seine neue Beschäftigung anfängt? Und wie ist das dann mit den 18 Tagen bei der pauschal Versteuerung. Ab wann zählen diese dann?
Vielen Dank für die Hilfestellung
Personaler