Liebes Expertenteam,
können Sie uns bei der Lösung des nachfolgend geschilderten Sachverhaltes weiterhelfen, gern auch mit Benennung der Rechtsgrundlage?
Ein Vorstand einer AG wird abberufen und anschließend im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnisses bei unserer Mandantin weiter beschäftigt.
Dieser Mitarbeiter ist nun in den ersten vier Wochen erkrankt.
Es stellt sich nunmehr die Frage, ob hier die Wartefrist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu beachten ist (keine Anrechnung der Vorstandstätigkeit auf das Arbeitsverhältnis und somit kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ) oder ob der Arbeitgeber aufgrund der bereits im Unternehmen ausgeübten Vorstandtätigkeit zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist (Anrechnung der Vorstandstätigkeit). Hier existieren zwischen unserer Mandantin und uns als Abrechner unterschiedliche Auffassungen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.