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  • 01
    Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit und somit in den Übergangsbereich

    Guten Tag,


    ein Arbeitnehmer war bis 31.08.2026 Vollzeit beschäftigt und lag daher oberhalb des Übergangsbereichs. Ab dem 01.09.2026 werden die Stunden reduziert und er verdient nur noch 1000 € brutto. Gilt ab dann der Übergangsbereich ? Insgesamt liegt er im Jahr 2026 oberhalb der Grenze von 24.000 € brutto.


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

  • 02
    RE: Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit und somit in den Übergangsbereich

    Guten Tag,


    bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich zwischen 603,01 EUR und 2.000,00 EUR liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.


    Ob die maßgeblichen Entgeltgrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts) im Wege einer vorausschauenden Betrachtung (für max. 12 Monate) zu beurteilen. Dabei dürfen Änderungen des Arbeitsentgelts erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem ein Anspruch auf das neue Entgelt besteht.


    Ab dem 01.09.2026 ist eine neue Betrachtung für 12 Monate vorzunehmen. Der Zeitraum läuft vom 01.09.2026-31.08.2027. Der Jahreswert für 2026 spielt hierbei keine Rolle, sondern ausschließlich die Betrachtung für die Zukunft. Aufgrund des verminderten Arbeitsentgelts ab 01.09.2026 sind die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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