Liebes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin, die bis einschließlich 31.08.2026 im Übergangsbereich beschäftigt war und ab 01.09.2026 das Arbeitsverhältnis auf eine geringfügige Beschäftigung geändert wurde (Wechsel der Tätigkeit und Verringerung der Arbeitszeit).
Wir sind ein Arbeitgeber, der den TVöD anwendet und Weihnachtsgeld mit dem Novembergehalt ausbezahlt (Bemessungsgrundlage ist das Durchschnittsgehalt Juli, August, September). Bei der Hochrechnung ist uns aufgefallen, dass allein durch das Weihnachtsgeld die Geringfügigkeit überschritten wird, weil diese Mitarbeiterin 8 Monate im Übergangsbereich abgerechnet wurde und dieses Gehalt 2 Monate in die Bemessungsgrundlage des Weihnachtsgeldes fällt.
Ist es trotzdem möglich, dass wir diesen einen Monat als geringfügige Beschäftigung abrechnen oder muss dieser eine Monat als Übergangsbereich abgerechnet werden?
In den restlichen Monaten wird ein regelmäßiges Entgelt zwischen 200 - 300 € erziehlt.
Danke vorab für Ihre Hilfe.