Eine Mitarbeiterin möchte für ein halbes Jahr ihre Festanstellung unterbrechen aber noch sporadisch auf Stundenbasis aus dem Homeoffice tätig sein. Nach dem halben Jahr wird sie wieder zu den alten Bedingungen weiterbeschäftigt.
Minijob soll von Sept. bis Januar des Folgejahres gehen.
Ist das möglich?
Ist dann die Bundesknappschaft zuständig?
Für eine Einschätzung wäre ich dankbar. Renate Bölling-Ebert