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  • 01
    Wechsel von Sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Minijob

    Eine Mitarbeiterin möchte für ein halbes Jahr ihre Festanstellung unterbrechen aber noch sporadisch auf Stundenbasis aus dem Homeoffice tätig sein. Nach dem halben Jahr wird sie wieder zu den alten Bedingungen weiterbeschäftigt.

    Minijob soll von Sept. bis Januar des Folgejahres gehen.

    Ist das möglich?

    Ist dann die Bundesknappschaft zuständig?

    Für eine Einschätzung wäre ich dankbar. Renate Bölling-Ebert

  • 02
    RE: Wechsel von Sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Minijob

    Hallo Frau Bölling-Ebert,
     
    sofern ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch die vertragliche Reduzierung der Arbeitszeit auf eine Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze umgestellt wird, ist der Beschäftigungsabschnitt ab dem Zeitpunkt der Arbeitszeitreduzierung getrennt zu beurteilen.
     
    Daher stimmen wir Ihrer Auffassung zu, dass während des Zeitraums der geringfügig entlohnten Beschäftigung die Bundesknappschaft (Minijob-Zentrale) zuständig ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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