Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Wechsel von PKV in GKV

    Guten Tag,

    eine neue Mitarbeiterin (unter 55 Jahren) ist privat krankenversichert. Bei Vertragsbeginn liegt ihr Einkommen bei 3.500 EUR. Besteht mit Beginn der Beschäftigung Versicherungspflicht in der GKV? Ist sie also verpflichtet, von der PKV in die GKV zu wechseln? Ich bin hier unsicher.

    Danke für Ihre Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Meikel

     

  • 02
    RE: Wechsel von PKV in GKV

    Hallo Meikel,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung und bei jeder dauerhaften Veränderung im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
     
    Da in Ihrem Sachverhalt die Regelungen des § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer ohne ausreichende Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung) nicht zu beachten sind, und die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400,00 €) aufgrund einer vorausschauendenden Betrachtungsweise des regelmäßigen Arbeitsentgelts und Einmalzahlungen (z. B. tarifliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld) nicht überschritten wird, unterliegt die Beschäftigung ab dem  Zeitpunkt des Beginns neben der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht grundsätzlich auch der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht (Beitragsgruppenschlüssel „1111“). 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.