Guten Morgen,
muss ein Mitarbeiter bei Wechsel von Minijob auf Vollzeit ab- und abgemeldet werden (30- und 10-Meldung) oder umgemeldet werden (36- und 13-Meldung)?
Vielen Dank
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Guten Morgen,
muss ein Mitarbeiter bei Wechsel von Minijob auf Vollzeit ab- und abgemeldet werden (30- und 10-Meldung) oder umgemeldet werden (36- und 13-Meldung)?
Vielen Dank
Guten Tag,
bei einem Wechsel von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung in eine Vollzeitbeschäftigung ist der Minijob bei der Minijobzentrale mit Grund „33“ abzumelden und mit Grund „13“ bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden.
Der Abmeldegrund „36“ ist nur bei Wechsel des Entgeltabrechnungssystems des Arbeitgebers anzuwenden. Der Abmeldegrund „30“ ist beim Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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