Hallo liebes Expertenteam,
ein kurzfristig Beschäftigter hatte einen Rahmenarbeitsvertrag vom 16.03.2025-15.03.2026. Wir würden ihn gerne weiterbeschäftigen. Wäre es möglich, sofort ab 16.03.2026 einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsvertrag (Verdienst läge im Übergangsbereich) anzuschließen? Oder muss zwischen den beiden Beschäftigungen ein Abstand eingehalten werden?
Vielen Dank im Voraus!