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  • 01
    Wechsel von kurzfristiger Beschäftigung zu normaler Teilzeitbeschäftigung

    Hallo liebes Expertenteam,

    ein kurzfristig Beschäftigter hatte einen Rahmenarbeitsvertrag vom 16.03.2025-15.03.2026. Wir würden ihn gerne weiterbeschäftigen. Wäre es möglich, sofort ab 16.03.2026 einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsvertrag (Verdienst läge im Übergangsbereich) anzuschließen? Oder muss zwischen den beiden Beschäftigungen ein Abstand eingehalten werden?

    Vielen Dank im Voraus!

  • 02
    RE: Wechsel von kurzfristiger Beschäftigung zu normaler Teilzeitbeschäftigung

    Guten Tag,
     
    eine Beschäftigung erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung, wenn sie nur vorrübergehend und nicht auf Dauer ausgeübt wird.
     
    Dem Grunde nach kann im Anschluss an eine kurzfristige Beschäftigung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei gleichem Arbeitgeber ausgeübt werden.
     
    Zu berücksichtigen ist dabei aber, dass wenn sich im Laufe einer kurzfristigen Beschäftigung herausstellt, dass diese länger dauert bzw. sich an eine Rahmenvereinbarung eine weitere Beschäftigung nahtlos anschließt, bereits ab dem Tage, an dem die Überschreitung erkennbar ist, keine kurzfristige Beschäftigung mehr vorliegt.
     
    In diesem Zusammenhang kann daher in Ihrem Fall gegebenenfalls Sozialversicherungspflicht auch vor dem 16.03.2026 eintreten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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