Sehr geehrte Damen und Herren, eine neue Mitarbeiterin wechselte von der PKV (bis 31.03.2026) in die GKV zum Beginn Ihrer Beschäftigung ab 01.04.2026 (Bruttoeinkommen fällt dauerhaft unter die JAEG). Durch die ELStAM Meldung für Privatversicherte kommt allerdings eine Übermittlung von PKV-Daten ab 01.04.2026. Eigentlich sollte dies dann nicht mehr erfolgen meines Erachtens? Muss die PKV die Daten zunächst noch übermitteln? Wie ist hier grundsätzlich der Prozess? Vielen Dank vorab für die Erklärung und Ihrer Hilfe.
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Wechsel PKV in GKV
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RE: Wechsel PKV in GKV
Guten Tag,
auch bei gesetzlich krankenversicherten Personen kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber Vorsorgebeiträge im ELStAM Verfahren bereitgestellt bekommt.
Voraussetzung für die Datenübermittlung nach § 39 Abs. 4a EStG ist es, dass aufgrund einer privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung Vorsorgebeiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG (Basisversicherung) vorliegen. Diese Beurteilung erfolgt unabhängig davon ob auch eine gesetzliche Krankenversicherung vorliegt. Dadurch können grundsätzlich auch bei Kenntnis des Arbeitgebers über eine gesetzliche Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung private Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge im Rahmen der ELStAM bereitgestellt werden.
In diesem Fall sind die Beitragswerte der private Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung durch den Arbeitgeber nicht zu berücksichtigen. Siehe hierzu § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 Buchstabe d EStG und die Ausführungen des BMF Schreiben "Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 (§ 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStG)" vom 14. August 2025 mit dem Az. IV C 5 - S 2367/00012/004/033.
Mit freundlichen Grüßen
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