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  • 01
    Wechsel Hauptsitz in bestehende Niederlassung, alter Hauptsitz wird Niederlassung: Was passiert mit Hauptbetriebsnummer?

    Guten Tag,

    der Hauptsitz wurde in eine bestehende Niederlassung (mit bereits vorhandener Betriebsnummer) verlegt. Der ehemalige Hauptsitz (Hauptbetriebsnummer) wird als Niederlassung fortgeführt. Es gibt noch eine weitere Niederlassung, welche unverändert fortbesteht.

    Hauptsitz und Niederlassung befinden sich in unterschiedlichen Bundesländern.

    Wird die Betriebsnummer der ehemaligen Niederlassung jetzt automatisch zur Hauptbetriebsnummer und die ehemalige Hauptbetriebsnummer zu einer untergeordneten (der Hauptbetriebsnummer zugeordneten) Betriebsnummer? Falls das so ist, müssen wir die Krankenkassen schriftlich informieren oder reicht die DSBD Meldung? Müssen die Mitarbeiter umgemeldet werden (DEÜV)?

    Oder muss eine komplett neue Betriebsnummer für den neuen Hauptsitz beantragt werden und die bestehende Nummer wird stillgelegt?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefanie






     

  • 02
    RE: Wechsel Hauptsitz in bestehende Niederlassung, alter Hauptsitz wird Niederlassung: Was passiert mit Hauptbetriebsnummer?

    Hallo Stefanie,

    der Wechsel des Hauptsitzes in eine bestehende Niederlassung mit bereits vorhandener Betriebsnummer und Fortführung des ehemaligen Hauptsitzes als Niederlassung hat nach unserer Einschätzung zur Folge, dass dies basierend auf den Regelungen der DEÜV meldetechnisch umzusetzen ist.

    Neben der Mitteilung des Wechsels von Haupt- und Nebenbetriebsnummer durch Übermittlung des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) sind nach unserer Einschätzung Abmeldungen mit dem Grund der Abgabe „33“ und zum Folgetag Anmeldungen mit dem Grund der Abgabe „13“ zu übermitteln.

    Darüberhinaus ist es empfehlenswert, die Vorgehensweise mit den jeweils betroffenen Krankenkassen abzustimmen.

    Die Beantragung einer neuen Betriebsnummer für den neuen Hauptsitz ist hier nicht erforderlich.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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