Guten Tag,
der Hauptsitz wurde in eine bestehende Niederlassung (mit bereits vorhandener Betriebsnummer) verlegt. Der ehemalige Hauptsitz (Hauptbetriebsnummer) wird als Niederlassung fortgeführt. Es gibt noch eine weitere Niederlassung, welche unverändert fortbesteht.
Hauptsitz und Niederlassung befinden sich in unterschiedlichen Bundesländern.
Wird die Betriebsnummer der ehemaligen Niederlassung jetzt automatisch zur Hauptbetriebsnummer und die ehemalige Hauptbetriebsnummer zu einer untergeordneten (der Hauptbetriebsnummer zugeordneten) Betriebsnummer? Falls das so ist, müssen wir die Krankenkassen schriftlich informieren oder reicht die DSBD Meldung? Müssen die Mitarbeiter umgemeldet werden (DEÜV)?
Oder muss eine komplett neue Betriebsnummer für den neuen Hauptsitz beantragt werden und die bestehende Nummer wird stillgelegt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie