Guten Morgen!
Mandant hat zwei Betriebsstätten mit zwei Betriebsnummer, von denen aber keine die Hauptbetriebsnummer ist.
AN wechselt nun von Filiale 1 zu Filiale 2. Meldungen wurden vom Lohnprogramm nicht generiert.
Nachgelesen habe ich, dass ein bloßer Wechsel eines Mitarbeiters zwischen zwei Betriebsstätten desselben Rechtsträgers die Normen keinen Ab-/Anmeldetatbestand vorsieht.
Der KK-Mitarbeiter besteht aber darauf (Abmeldung mit 30 und Anmeldung mit 10).
Was ist nun richtig? Gerne auch mit Fundstellen im Gesetz.
Mit freundlichen Grüßen
S. Betz