Guten Tag,
wenn aktuell Teilzeit während Elternzeit gearbeitet und eine erneute Schwangerschaft angezeigt wird und dann ein volles Beschäftigungsverbot eingereicht wird, ist es aus Sozialversicherungsrechtlicher Sicht in Ordnung die Elternzeit vorzeitig zu beenden (zum Beginn des Beschäftigungsverbot) damit der vorherige Arbeitsvertrag wieder gilt (100% statt Teilzeit).
Gibt es hierzu bedenken oder kann der Arbeitgeber dem einfach zustimmen?