Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Vorzeitige Beendigung EZ und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Guten Tag,

    wir haben eine MA, die derzeit Teilzeit in Elternzeit arbeitet. Nun ist sie erneut schwanger und möchte ihre EZ daher vorzeitig beenden. Nach unseren Informationen ist in diesem Fall eine Günstigkeitsprüfung vom Arbeitgeber vorzunehmen, ob der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aufgrund der TZ in EZ berechnet werden muss oder ein Anspruch nach dem vorhergehenden Entgelt besteht. Damit soll verhindert werden, dass die Mutter durch die EZ für das ältere Kind im Hinblick auf den MuSchu für das weitere Kind benachteiligt wird. Können Sie uns sagen, auf welchen Zeitraum wir dann hin prüfen müssen? Die MA hat bereits zwei Kinder, also demnach auf das Nettoentgelt der letzen 3 Monate vor dem Beginn der MuSchu-Frist des ersten Kindes?

  • 02
    RE: Vorzeitige Beendigung EZ und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage ist rein arbeitsrechtlicher Natur. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
      
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde. Wir haben Ihre Anfrage daher in die Rubrik „Arbeitsrecht“ verschoben, so dass Sie eine Antwort aus dem Bereich Arbeitsrecht erhalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Vorzeitige Beendigung EZ und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Es ist korrekt, dass Sie prüfen müssen, ob die Vergütung aus der vorangegangenen Vollzeittätigkeit oder der derzeitigen Teilzeittätigkeit für die Mitarbeiterin günstiger ist.


    Für die Vollzeittätigkeit ist wiederum auf die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist abzustellen. Wenn die Schutzfristen bzw. Elternzeiten der vorgeborenen Kinder nahtlos ineinander übergingen, ist tatsächlich auf die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist des ersten Kindes abzustellen. Sollte es zwischenzeitlich aber dauerhafte Vergütungserhöhungen (beispielsweise aufgrund von Tarifsteigerungen etc.) gegeben haben, sind diese zugrunde zu legen. Dies ist gesetzlich in § 21 Abs. 4 MuSchG geregelt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

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