Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Vorübergehendes Arbeiten im Homeoffice im Auslandsemester

    Hallo zusammen,


    wir haben den Fall, das wir eine Werkstudentin haben, die für 3 Monate ein Auslandssemester in Prag absolvieren wird. In den 3 Monaten möchte sie aus Prag heraus mobil für uns tätig sein.

    Müsste die Sozialversicherung ggf. in Prag abgeführt werden oder könnte man hier eine Workation zu Grunde legen?


    Vielen Dank und viele Grüße

  • 02
    RE: Vorübergehendes Arbeiten im Homeoffice im Auslandsemester

    Hallo BicMeg,


    Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, sind als Arbeitnehmer nur rentenversicherungspflichtig (Werkstudentenprivileg). Vom Erscheinungsbild des ordentlichen Studierenden ist dann auszugehen, wenn Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.


    Der Besuch an einer ausländischen Hochschule wird grundsätzlich dem an einer deutschen Hochschule gleichgestellt.


    Sofern die Regelungen der Hochschule ein Auslandssemester vorsehen und die Voraussetzungen des ordentlichen Studierenden weiterhin gegeben sind, ist nach unserem Verständnis eine Beschäftigung im Rahmen des Werkstudentenprivilegs der betreffenden Person für den deutschen Arbeitgeber während dieses Auslandssemesters in Prag im Homeoffice („Workation“) möglich.


    Zum Nachweis, dass die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin anzuwenden sind, ist eine A1-Bescheinigung den Entgeltunterlagen beizufügen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.