Hallo zusammen,
wir haben den Fall, das wir eine Werkstudentin haben, die für 3 Monate ein Auslandssemester in Prag absolvieren wird. In den 3 Monaten möchte sie aus Prag heraus mobil für uns tätig sein.
Müsste die Sozialversicherung ggf. in Prag abgeführt werden oder könnte man hier eine Workation zu Grunde legen?
Vielen Dank und viele Grüße