Guten Tag,
wir haben in 09/2026 im Lohn eine Verschmelzung gehabt:
Firma 1 am Standort A hat Firma 2 am Standort B im Rahmen einer Verschmelzung übernommen. Der neue Standort für alle Mitarbeiter ist der Standort B von Firma 2. Standort 1 hatte 28, Standort 2 100 Mitarbeiter. Für alle MA gelten die bisherigen Regelungen ihrer Arbeitsverträge. Es gibt am Standort 2 nach der Verschmelzung eine neue Betriebsnummer.
Firma1 hat mit Meldegrund 36 abgemeldet und wurde mit Meldegrund 13 wieder angemeldet.
Firma 2 hat mit Meldegrund 30 ab- und mit Meldegrund 10 angemeldet.
Im November gibt es für alle 128 Mitarbeiter eine Einmalzahlung. Wir wissen jetzt nicht ob wir für alle MA auch die jeweiligen Vorträge der SV PV AV RV 01-08/2026 sowie der Umlagen 01-08/2026 in der neuen Firma eingeben müssen. Wenn ja für beide ehemaligen Firmen oder für keinen?
Danke für Ihre Mühe.
Markus Vecek