Wir beschäftigen an unserem Haus über einen Kooperationsvertrag mit einer Hebammengemeinschaft freiberufliche Hebammen, mit jeder Hebamme wird ein Beleghebammenvertrag geschlossen. Es ist geplant, der Hebammengemeinschaft monatlich einen Pauschalbetrag zur Weiterleitung zu überweisen, der die freiberufliche Entlohnung für die einzelnen Hebammen darstellen soll.
Desweiteren ist nun beabsichtigt, vorsorglich ( Thema Scheinselbstständigkeit) diese Vergütung der Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen, wobei hierdurch keine Anerkenntnis einer svpflichtigen Beschäftigung dargestellt werden soll. Für die Versteuerung sind die Hebammen selbst verantwortlich.
Mir stellen sich folgende Fragen:
- Kann die Abrechnung über unser Lohnprogramm erfolgen, ggfs. mit welchem Personenschlüssel (BGR 1111?) AG- und AN-Beiträge sollen ja vom AG übernommen werden. Oder ist das teilmaschinell mit SV Meldeprogramm zu melden?
- Sollte im Rahmen einer nachträglichen DRV Prüfung ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt werden: Haben wir ein Rückgriffsrecht auf die AN-Beiträge gegenüber den Hebammen oder sollte das vertraglich geregelt werden?
- Die Hebammen beantragen ja die Pflichtversicherung in der RV als Selbstständige , ist da eine Beitragszahlung unsererseits dann zusätzlich überhaupt möglich?
Vielen Dank.