Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Vorsorgeaufwand Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    für einen Sachverhalt hat der Arbeitgeber für die Jahre 2024 - 2025 im Rahmen der Betriebsprüfung für einen Arbeitnehmer Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge nachzuzahlen.


    Sind diese aufgrund des steuerlichen Zu- und Abflussprinzips in der Lohnsteuerbescheinigung 2026 einzutragen oder entfällt eine Eintragung, da es sich nicht um Arbeitnehmerbeiträge handelt?


    Besten Dank im Voraus.

    MfG

    Personalabteilung (PA)

  • 02
    RE: Vorsorgeaufwand Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Beträge sind – wie vermutet – in der Lohnsteuerbescheinigung 2026 zu erfassen (Zeile 22: AG-Anteil RV). Bei der Arbeitslosenversicherung entfällt die Eintragung; insoweit werden nur die AN-Anteile erfasst.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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