Sehr geehrte Damen und Herren,
ist bei einer vorgezogenen Altersrente (noch nicht Regelaltersrente) eine kurzfristige Beschäftigung möglich?
Falls ja, kann diese kurzfristige Beschäftigung im Anschluss an eine geringfügige Beschäftigung bei dem selben Arbeitgeber erfolgen? (Z.Bsp. 01-06/2026 geringfügige Beschäftigung und 07-09/2026 kurzfristige Beschäftigung)