Guten Tag,
ein Student ist als Werkstudent mit 20 Stunden pro Woche bei uns beschäftigt und absolviert nebenbei sein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum. Er erhält beim anderen Arbeitgeber eine Aufwandsentschädigung als Praktikantenvergütung und wird dort mit der 0000, 190 abgerechnet.
Kann er bei uns als Werkstudent mit der 0100, 106 abgerechnet werden.
Danke und viele Grüße,
Annet