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  • 01
    Vorerkrankungsanfragen für Erwerbsminderungsrentnern

    Zulässigkeit von Vorerkrankungsabfragen bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten und Speicherung von Diagnosedaten durch Krankenkassen bei fehlendem Krankengeldanspruch

    1. Inwieweit ist ein Arbeitgeber rechtlich berechtigt, im Rahmen des Einstellungsverfahrens oder des laufenden Arbeitsverhältnisses Vorerkrankungen bei Beschäftigten abzufragen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen?

    2. Werden medizinische Diagnosedaten und Krankheitszeiten von den gesetzlichen Krankenkassen auch dann standardmäßig erfasst und gespeichert, wenn für den Versicherten kein Anspruch auf Krankengeld besteht?

     

  • 02
    RE: Vorerkrankungsanfragen für Erwerbsminderungsrentnern

    Hallo Nadine E.,


    da bei dem von Ihnen beschriebenen Personenkreis der Erwerbsminderungsrentner grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht und der Arbeitgeber infolge dessen zum Abruf der eAU-Daten berechtigt ist, „sollte“ eine Rückmeldung durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse sichergestellt sein. Dies gilt nach unserem Verständnis auch bei Rückmeldungen bzgl. anrechenbarer Vorerkrankungen.


    Medizinische Diagnosedaten und Arbeitsunfähigkeitszeiten sind nach unserem Kenntnisstand von den gesetzlichen Krankenkassen auch dann standardmäßig zu erfassen, sofern der jeweilige Versicherte kein Anspruch auf Krankengeld hat.


    Im Zweifelfall sollten die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitszeiten und die Frage der Anrechenbarkeit mit der zuständigen Krankenkasse abgestimmt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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