Hallo,
wir haben einen Studenten als kurzfristige Beschäftigung eingestellt. Der Vertrag geht über 2 Kalendermonate (befristet). Sofern die 70-Tage-Grenze eingehalten wird, ist es dennoch möglich innerhalb dieser zwei Monate Vollzeit zu arbeiten, obwohl man den Status "Student" hat? Die Beschäftigung findet nicht speziell in vorlesungsfreien Zeiten statt. Muss hier (bspw. wie beim Werkstudentenprivileg) auf eine Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Wochenarbeitszeit geachtet werden?
Dankeschön.