Folgender Fall müsste beurteilt werden:
51 Jahre, volle Erwerbsminderungsrente, hat bereits einen Minijob mit 603,- € mtl. regelmäßig.
Möchte ein paar Tage (befristet - max. 3 Std. tägl.) auf einem Sondermarkt aushelfen.
Kann dies im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung ( SV-Schlüsselung 0000 + Pausch.Versteuerung) abgerechnet werden, oder ist die Person sv-pflichtig anzumelden?