Guten Tag,
in einem kürzlich besuchten AOK Seminar haben wir erfahren, dass für vorgeschrieben Vor- und Nachpraktika ohne Entgelt Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.
Wir möchten für den Zeitraum von insgesamt 2 Monaten einer Vikarin ein unentgeltliches Praktikum ermöglichen. Ist die Personengruppe der Vikare wie Studenten im Nachpraktikum zu sehen? Dann müssten unseres Erachtens die Beiträge zur RV und AV durch uns abgeführt werden. Ist unsere Einschätzung korrekt?
Vielen Dank schon im Voraus für eine Rückmeldung.
Freundliche Grüße