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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Vikarin und Praktikanten ohne Entgelt

    Guten Tag,


    in einem kürzlich besuchten AOK Seminar haben wir erfahren, dass für vorgeschrieben Vor- und Nachpraktika ohne Entgelt Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.


    Wir möchten für den Zeitraum von insgesamt 2 Monaten einer Vikarin ein unentgeltliches Praktikum ermöglichen. Ist die Personengruppe der Vikare wie Studenten im Nachpraktikum zu sehen? Dann müssten unseres Erachtens die Beiträge zur RV und AV durch uns abgeführt werden. Ist unsere Einschätzung korrekt?


    Vielen Dank schon im Voraus für eine Rückmeldung.


    Freundliche Grüße


     

  • 02
    RE: Vikarin und Praktikanten ohne Entgelt

    Guten Tag,
     
    da es sich nach Ihrer Schilderung um ein freiwilliges Praktikum handelt, ist dieses im sozialversicherungsrechtlichen Sinne grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis zu beurteilen.
     
    Personen, die wie in Ihrem Fall ein freiwilliges Praktikum ohne Entgeltzahlung absolvieren, sind für dieses „Praktikum“ komplett sozialversicherungsfrei zu beurteilen. Für solche Praktikanten sind somit weder Sozialversicherungsmeldungen (keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ für den Bereich der Unfallversicherung und auch keine Sofortmeldung) zu übermitteln, noch Beiträge abzuführen.
     
    Zu beachten sind ggf. die Regelungen des Mindestlohns.
    Mir freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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