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  • 01
    Versteuerung variable Vergütung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir zahlen im Juli 2026 die variable Vergütung für das Jahr 2025 aus.


    Wir haben nun einen speziellen Fall. Der Mitarbeiter ist im Dezember 2025 ausgeschieden. Im Jahr 2025 war er in Deutschland voll steuerpflichtig.


    Nun ist er im Juli 2026 wieder ins Unternehmen eingetreten, jedoch als Grenzgänger (da er in Österreich wohnt).


    Wie müssen wir variable Vergütung für das Jahr 2025 versteuern? Mit Lohnsteuerklasse 6 oder können wir mit "Grenzgängereigenschaft" abrechnen?


    Vielen Dank und Grüße

    FP20

     

  • 02
    RE: Versteuerung variable Vergütung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die variable Vergütung ist als sonstiger Bezug zu behandeln (LStR 39b.2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8) und wird deshalb mit Zufluss besteuert (§ 38a Abs. 1 Satz 3 EStG).

    Wenn auf den Arbeitnehmer bei Zufluss Grenzgänger-Regeln anwendbar sind, gelten diese auch für die Zahlung der variablen Vergütung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Versteuerung variable Vergütung

    Vielen herzlichen Dank und schönes Wochenende

    Themenbereich:
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