Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zahlen im Juli 2026 die variable Vergütung für das Jahr 2025 aus.
Wir haben nun einen speziellen Fall. Der Mitarbeiter ist im Dezember 2025 ausgeschieden. Im Jahr 2025 war er in Deutschland voll steuerpflichtig.
Nun ist er im Juli 2026 wieder ins Unternehmen eingetreten, jedoch als Grenzgänger (da er in Österreich wohnt).
Wie müssen wir variable Vergütung für das Jahr 2025 versteuern? Mit Lohnsteuerklasse 6 oder können wir mit "Grenzgängereigenschaft" abrechnen?
Vielen Dank und Grüße
FP20