Guten Tag,
könnten Sie uns bitte sagen, wie wir im folgenden Fall abrechnen müssen?
Ärztin wird als Weiterbildungsassistentin beschäftigt. Sie hat diese Woche einen Befreiungsantrag für die Rente bei der Ärzteversorgung gestellt, aber noch keine Antwort erhalten.
Solange uns kein Bescheid über die Befreiung vorliegt oder andere Infos vom Versorgunsgwerk, müssen wir dann erst einmal Rentenversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung abführen? Und später korrigieren?
Danke