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  • 01
    Versorgungswerk Architektenkammer

    Hallo Zusammen,

    ich hoffe sie können mir helfen.


    Ich habe einen Architekten der über das Versorgungswerk der Architekten bis 30.06.2026 rentenversichert war. Ab 01.07.2026 ist er befreit und bezieht Rente daraus. Er arbeitet weiter und erreicht die Regelaltersgrenze am 01.05.2027.


    Wie wird bei einer Vollzeitbeschäftigung (priv. KV) sein Beitragsgruppenschlüssen/Pers.gruppenschlüssel per 01.07.2026 sein?

    Ist er jetzt ab 01.07.2026 wieder über die Deutsche Rentenversicherung versichert?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

     

  • 02
    RE: Versorgungswerk Architektenkammer

    Hallo bea2205,
     
    der Bezug einer Altersversorgung aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung wird grundsätzlich für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht/ -freiheit den übrigen Altersversorgungen gleichgestellt.
     
    Wenn wir davon ausgehen, dass die Satzungsregelungen des zuständigen Versorgungswerks keine weiteren Zahlungseingänge mehr vorsehen, hat der Arbeitgeber bei Fortführung der Beschäftigung seinen Beitragsanteil an die gesetzliche Rentenversicherung (Beitragsgruppe „3“) über die einzugsberechtigte Krankenkasse zu entrichten.
     
    Daher lautet ab dem 01.07.2026 der Beitragsgruppenschlüssel des privat versicherten Arbeitnehmers vor Erreichen der Regelaltersgrenze „0310“ in
    Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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