Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Klärung folgender Frage:
Unser Arzt ist privat krankenversichert und über das Bayerische Versorgungswerk der Ärzte versichert. Er wurde von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit.
Aufgrund einer Erkrankung endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber am 27.06.2026. Wir möchten gerne wissen, ob der Arzt ab dem 28.06.2026 die Beiträge zum Bayerischen Versorgungswerk selbst entrichten muss oder ob eine andere Regelung greift.
Für eine kurze Rückmeldung und Information über das weitere Vorgehen wären wir Ihnen sehr dankbar.