Hallo Zusammen,
wie ist beitragsrechtlich bei Versorgungsbezugsempfängern in der Abrechnung umzugehen, wenn für den Sterbemonat noch die ungekürzte, volle Rente bezahlt wird, und der Rentner untermonatig verstirbt, z.B. 06. Juni 2026.
Konkret:
ist aufgrund 6 SV Tage etwas zu reduzieren, oder ist ganz regulär zu verbeitragen, und wie ist mit den KV + PV Freibeträgen + Grenzen umzugehen?
Vielen Dank,
vg
TOM_MGG