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  • 01
    Versorgungsbezugsempfänger

    Hallo liebes Expertenteam,

    ich habe einen MA, der zum 31.08.26 ausscheidet und dann Versorgungsbezüge erhält. Dieser MA hat das Regelrenteneintrittsalter noch nicht erreicht. Sobald er in zwei Jahren 63 Jahre ist, erhält er Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese wird dem Versorgungsbezug angerechnet werden.

    Welcher Beitragsgruppenschlüssel ist ab 01.09.2026 zu verwenden und wie sieht es mit dem Beitragsgruppenschlüssel aus?

    Wäre dieser MA dann als ein Betriebsrentner mit dem PGS 911 und den BGS 3001 anzulegen oder als Vorruhestandsbezieher mit dem PGS 108 und den BGS 3111? Und erst ab dem Bezug der gesetzlichen Rente wäre dann der BGS zu ändern auf 3001?

    Vielen Dank vorab!


     

  • 02
    RE: Versorgungsbezugsempfänger

    Guten Tag,
     
    die Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer endet grundsätzlich mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
     
    Wir entnehmen Ihrer Schilderung, dass der Mitarbeiter zum 31.08.2026 aus dem Unternehmen ausscheidet.
     
    Insoweit ist dieser zum 31.08.2026 zur Sozialversicherung abzumelden. Darüber hinaus sind mangels eines Beschäftigungsverhältnisses keine weiteren Meldungen zu erstellen.
     
    Darüber hinaus besteht für Versorgungsbezüge gegebenenfalls Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegversicherung nach § 229 SGB V.
    Dies richtet sich in erster Linie nach der Grundlage der weiteren Krankenversicherung nach Ende der Beschäftigung.
     
    Für Versicherungspflichtige haben die Zahlstellen der Versorgungsbezüge die Beiträge aus Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen (§ 256 SGB V).
    Hier sind im Rahmen des Zahlstellenmeldeverfahrens unter Verwendung einer Zahlstellennummer entsprechende Meldungen abzugeben. Bitte wenden sie sich in diesem Falle zur weiteren Verfahrensabstimmung an die zuständige Krankenkasse.
     
    Freiwillig Krankenversicherte dagegen haben die Beiträge selbst einzuzahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Versorgungsbezugsempfänger

    Vielen Dank!

    Das ist korrekt, der MA scheidet aus.

    Es handelt sich um einen freiwillig gesetzlich Krankenversicherten. Er wird wohl auch nach dem Ausscheiden freiwillig krankenversichert sein.

    Verstehe ich das richtig: Wir zahlen ihm die Versorgungsbezüge aus und die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung muss der MA selber zahlen?

    Danke vorab!

  • 04
    RE: Versorgungsbezugsempfänger

    Guten Tag,
     
    im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung hat der Versicherte die Beiträge einzuzahlen und ist damit alleiniger Beitragsschuldner.
     
    Insoweit liegt die Beitragsverpflichtung in Ihrer Konstellation bei dem Versicherten. Die Versorgungsbezüge können direkt an den ehemaligen Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
     
    Daher ist Ihre Annahme zutreffend.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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