Sehr geehrte Damen und Herren, ich abe folgende Frage:
Ein ehemaliger Gesellschafter erhält nun einen Versorgungsbezug. Er ist PRIVAT versichert. Müssen vom Versorgungsbezug KV/PV- Beiträge einbehalten werden bzw. müssen Beiträge zu UmlageU1/U2 oder Insolvenzg. Umlage abgeführt werden. Muss der Arbeitgeber am Zahlstellenverfahren teilnehmen? Vielen Dank.