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  • 01
    Versorgungsbezugsempfänder

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich abe folgende Frage:

    Ein ehemaliger Gesellschafter erhält nun einen Versorgungsbezug. Er ist PRIVAT versichert. Müssen vom Versorgungsbezug KV/PV- Beiträge einbehalten werden bzw. müssen Beiträge zu UmlageU1/U2 oder Insolvenzg. Umlage abgeführt werden. Muss der Arbeitgeber am Zahlstellenverfahren teilnehmen? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Versorgungsbezugsempfänder

    Hallo Kunde,
     
    bei den im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) vereinbarten oder zugesagten Leistungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalles vom Arbeitgeber selbst (Direktzusage), von einer Institution im Sinne des Betriebsrentenrechts (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds) oder im Rahmen einer Direktversicherung zu gewähren sind, handelt es sich nach der sogenannten institutionellen Abgrenzung grundsätzlich um Versorgungsbezüge.
     
    Eine Beitragspflicht im Sinne der Sozialversicherung inklusive der Umlagebeiträge (U1, U2 oder Insolvenzgeldumlage scheidet somit aus.  
     
    Davonausgehend, dass in Ihrem Fall der ehemaliger Gesellschafter in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stand, können hier die Regelungen der Verbeitragung von Versorgungsbezügen im Rahmen des Zahlstellenverfahren keine Anwendung finden, da selbstständige Gesellschafter nicht zu den dort aufgeführten Personenkreisen zählen.
     
    Da der betroffene ehemalige Gesellschafter darüber hinaus privat krankenversichert ist, kann selbst bei Zugehörigkeit zum dort aufgeführten Personenkreis keine Beitragspflicht aus dem Versorgungsbezug entstehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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