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  • 01
    Versorgungsbezug und kurzfristige Beschäftigung

    Ist es möglich einen ehemaligen Mitarbeiter mit regelmäßigem monatlichen Versorgungsbezug für einen Sonderfall als kurzfristig Beschäftigten einzustellen? Zahlstelle und Betriebsnummer sind in dem Fall ja unterschiedlich, der Schuldner des Versorgungsbezugs und des kurzfristigen Lohns allerdings die gleiche Firma/juristische Person, also alte und "neue" Firma gleich. Lt. Haufe ist das bei Minijob möglich (auch hinsichtlich der Pauschalierung Lohnsteuer), da stellt sich dann die Frage, ob es für alle geringfügigen Beschäftigungen möglich ist.

  • 02
    RE: Versorgungsbezug und kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Uwe,
     
    wir unterstellen in Ihrem Sachverhalt, dass die betreffende Person bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist und neben dem Versorgungsbezug eine gesetzliche Altersrente bezieht.
     
    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Dabei ist eine kurzfristige Beschäftigung, die neben dem Bezug einer Rente ausgeübt wird, von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und deshalb nicht berufsmäßig. Die Höhe des Arbeitsentgelts spielt hierbei keine Rolle.
     
    Sofern die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, kann die Beschäftigung als kurzfristige sozialversicherungsfrei über die Minijob-Zentrale abgerechnet werden. Die Tatsache, dass der ehemalige Mitarbeiter einen Versorgungsbezug erhält, hat auf die Beurteilung der kurzfristigen Beschäftigung keine Auswirkung.
     
    Hinsichtlich der Pauschalierungsmöglichkeiten der Lohnsteuer bitten wir Sie, zwecks Klärung das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Versorgungsbezug und kurzfristige Beschäftigung

    Vielen Dank für die schnelle Antwort, ja er erhält bereits eine Altersrrente.

  • 04
    RE: Versorgungsbezug und kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Uwe,

    vielen Dank für Ihre Wertschätzung. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Restwoche.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam 

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