Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen sozialversicherungspflichtigen Fremdgeschäftsführer, der im Mai als 53-jähriger das Unternehmen aufgrund einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung verlassen hat. Sein Arbeitsvertrag enthält u. a. die Regelung:
„Endet der Arbeitsvertrag durch Arbeitgeberkündigung, ohne dass dies durch einen vom Geschäftsführer verschuldeten wichtigen Grund veranlasst war, bevor der Geschäftsführer das 50. Lebensjahr vollendet hat, erhält er eine monatliche Altersrente unmittelbar mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses in Höhe von brutto x EUR.“
Der ehemalige Geschäftsführer hat keine weiteren Einkünfte, die nach weiteren arbeitsvertraglichen Regelungen auf die Rente anzurechnen wären.
Können die diesbezüglichen Zahlungen (mtl. ca. 4.000 €) als Versorgungsbezug abgerechnet werden mit Kranken– und Pflegeversicherungspflicht oder bleiben sie frei?
Mit freundlichem Gruß