Guten Tag,
wir beschäftigen derzeit eine geringfügig Beschäftigte (geb. 10/1964), die den Wunsch geäußert hat, das Beschäftigungsverhältnis künftig in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung umzuwandeln.
Die Mitarbeiterin bezieht über ihren verstorbenen Ehemann eine Witwenpension und ist darüber privat kranken- und pflegeversichert.
Welche Auswirkungen hätte die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf ihren bestehenden privaten Kranken- und Pflegeversicherungsschutz? Insbesondere stellt sich für uns die Frage, ob durch die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eintreten würde und ob eine spätere Rückkehr in die private Krankenversicherung ausgeschlossen wäre.
Außerdem bitten wir um Mitteilung, mit welcher Beitragsgruppe die Beschäftigung in diesem Fall abzurechnen wäre.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalbüro